12.07.2018 · Nachricht · Einkommensteuer
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Mitunternehmeranteil maßgebend für den Veräußerungszeitpunkt
| Der Veräußerungszeitpunkt für einen Mitunternehmeranteil richtet sich nach dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums. Der Zeitpunkt der zivilrechtlichen Übertragung ist bedeutungslos (BFH 1.3.18, IV R 15/15). |
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