Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Verkauf eines Teil-Mitunternehmeranteils

    | Wird ein Teil-Mitunternehmeranteil verkauft, sind die Posten einer Ergänzungsbilanz anteilig aufzulösen. Der Gewinn daraus ist gewerbesteuerpflichtig (FG Münster 9.6.16, 6 K 1314/15, Rev. zugelassen). |

     

    Durch Umwandlung einer GmbH ist eine GmbH & Co. KG entstanden. Der Ansatz der gemeinen Werte innerhalb der Gesamthand wurde durch Ergänzungsbilanzen der Beteiligten neutralisiert. Kurze Zeit später wurden 22/25-tel des Teil-Mitunternehmeranteils verkauft Die Ergänzungsbilanz wurde unverändert fortgeführt. Das FA löste sie anteilig auf (22/25) und ermittelte einen laufenden Gewinn von rd. 180.000 EUR, den das FA auch als gewerbesteuerpflichtig behandelte. Ein Jahr später wurde an den gleichen Erwerber der restliche Anteil von 3/25 ebenfalls veräußert.

     

    Die Beibehaltung der Korrekturposten in der Ergänzungsbilanz hängt davon ab, dass der Umfang der Beteiligung beibehalten wird. Wird er teilweise veräußert, sind auch die Korrekturposten entsprechend aufzulösen. Sonst könnte bereits die Beibehaltung einer Minimalbeteiligung ausreichen um die Versteuerung der stillen Reserven zu vermeiden.

     

    Der Verkauf eines gesamten Mitunternehmeranteils ist über § 7 S. 2 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Wird eine GmbH in eine Personengesellschaft überführt (durch Formwechsel oder Umwandlung), ist ein Anteilsverkauf innerhalb von fünf Jahren gewerbesteuerpflichtig, soweit der Gewinn auf Betriebsvermögen entfällt, das bereits vor der Umwandlung vorhanden war. Dadurch kommt in diesem Fall ein Gesamtplan für die beiden Anteilsverkäufe zu keinem anderen Ergebnis.

     

    PRAXISHINWEIS | Es erfolgte höchstrichterlich noch keine Rechtsprechung, ob bei Verkauf eines anteiligen Mitunternehmeranteils auch eine anteilige Auflösung der in einer negativen Ergänzungsbilanz enthaltenen Wertkorrekturposten vorzunehmen ist. Die Revision wurde daher zugelassen.

     

    StB Janine Peine, Wolfenbüttelwww.schmidt-kosanke.de

    Quelle: ID 44453571