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  • 08.08.2024 · Nachricht · Einkommensteuerbefreiung

    Ehrenamtsfreibetrag für die Tätigkeit als Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH

    | Die Entscheidung des BFH (8.5.24, VIII R 9/21) befasst sich mit der Steuerfreiheit von Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, insbesondere im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH. Das Gericht hat entschieden, dass der Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG auch für Aufsichtsratsmitglieder kommunaler GmbHs gilt. Dieser Freibetrag ermöglicht eine Steuerbefreiung bis zu 840 EUR jährlich. |