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  • · Fachbeitrag · Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit

    Tarifvertragliche Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld für Journalistin sind nicht steuerfrei!

    von Dr. Stephan Peters, Haltern am See

    | Werden aufgrund besonderer tarifvertraglicher Regelungen freien Mitarbeiterinnen Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld oder „Zahlungen bei Schwangerschaft“ geleistet, greift die Steuerbefreiung aus § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG nicht (BFH 28.9.22, VIII R 39/19). |

    1. Sachverhalt

    Die Klägerin ist Journalistin. Sie erzielt aus ihrer Tätigkeit bei den Rundfunkanstalten E und X Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und zugleich in überwiegendem Umfang als freie Mitarbeiterin der E und X Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Im Jahr 2014 erhielt sie im Rahmen ihrer selbstständigen Tätigkeiten von beiden Rundfunkanstalten eine Zahlung von Mutterschaftsgeld bzw. eine „Zahlung bei Schwangerschaft“ in Höhe von insgesamt rund 15.000 EUR. Grundlage der Zahlungen waren die für E und X geltenden Tarifverträge. Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung wies die Klägerin die Zuschüsse auf der Anlage N als steuerfreie Lohnersatzleistungen aus. Eine Lohnsteuerbescheinigung mit einem Eintrag der Leistungen in Zeile 15 wurde nicht vorgelegt. Das FA ordnete die Zuschüsse den steuerpflichtigen Einnahmen aus selbstständiger Arbeit zu.

    2. Entscheidung

    Zu Recht! Dies entschied nun der BFH und bestätigte damit die Vorinstanz. Die Zuschüsse sind der freiberuflichen Tätigkeit der Klägerin zuzuordnen und stellen steuerbare Einnahmen dar.