· Fachbeitrag · Einkünftequalifikation
Doppelstöckige freiberufliche Personengesellschaft
Grundsätzlich ermöglicht die Rechtsprechung (BFH 28.10.08, VIII R 69/06, BStBl II 09, 642) doppelstöckige freiberufliche Personengesellschaften, wenn alle Obergesellschafter und alle Untergesellschafter Freiberufler i.S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind. Das gilt insbesondere auch für Gesellschafter der Obergesellschaft, die nur mittelbar an einer freiberuflichen Untergesellschaft beteiligt sind (FinMin Schleswig-Holstein 28.11.12, IV 307 - S 2241 - 333). |
Anmerkungen
Das FinMin Schleswig-Holstein führt hierzu aus:
- Damit eine doppelstöckige Freiberufler-Personengesellschaft anerkannt werden kann, müssen alle Obergesellschafter - zumindest in geringem Umfang - in der Untergesellschaft leitend und eigenverantwortlich tätig sein (BFH 28.10.08, VIII R 69/06).
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