05.09.2023 · Fachbeitrag · Einkünftequalifikation
Einheitliche freiberufliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts mit gemischten Tätigkeiten
| Nicht jede mit dem Berufsrecht vereinbare Tätigkeit eines Rechtsanwalts ist als freiberufliche Tätigkeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG zu beurteilen. Für die Auslegung des Begriffs der freiberuflichen Tätigkeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG kommt es nicht auf die Rechtsprechung des BGH zu Art und Umfang der berufsrechtlich zulässigen Rechtsanwaltstätigkeit an (BFH 8.8.23, VIII B 22/22, Beschluss). |
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