· Fachbeitrag · Einkünftequalifikation
Einkünfte eines Rentenberaters sind gewerblich
| Ein Rentenberater, der nicht zugleich Rechtsanwalt oder Steuerberater ist, erzielt gewerbliche Einkünfte i.S. des § 15 EStG (FinMin Schleswig-Holstein 17.2.12, ESt-Kurzinfo 2012/6). |
Die Tätigkeit als Rentenberater ist mit dem Katalogberuf des Rechtsanwalts nicht umfassend vergleichbar, denn Rentenberater dürfen lediglich in einem kleinen Ausschnitt der den Rechtsanwälten möglichen Rechtsberatung tätig werden. Da es fast keine inhaltliche Überschneidung zur Tätigkeit eines Steuerberaters oder eines Steuerbevollmächtigten gibt, besteht zu diesen Berufsbildern auch keine Ähnlichkeit.
Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 144 | ID 33725140