· Fachbeitrag · Einkünftequalifikation
Ein selbstständiger Rentenberater ist gewerblich tätig
| Ein selbstständiger Rentenberater erzielt gewerbliche Einkünfte. Die Tätigkeit lässt sich nicht mit der eines Rechtsanwalts vergleichen ( FG Sachsen 13.8.15, 1 K 189/14, rkr.). |
Nach Ansicht des Klägers war die Tätigkeit mit der eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters vergleichbar. Das sah das FG Sachsen allerdings anders. Ein Beruf ist einem der Katalogberufe nur dann ähnlich, wenn er ihm mit Blick auf Ausbildung und berufliche Tätigkeit entspricht. Eine Gruppenähnlichkeit reicht nicht aus, denn dann bräuchte es keine Nennung von Katalogberufen im Gesetz.
PRAXISHINWEIS | Zu diesem Sachverhalt ist vom FG Berlin-Brandenburg ein Verfahren anhängig (VIII R 2/16). Außerdem gibt es eine Verfügung des FinMin Schleswig-Holstein (19.8.16) dazu. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PFB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig