· Fachbeitrag · Einkünftequalifikation
Wahlärztliche Leistungen eines Chefarztes?
| In der Regel bezieht ein angestellter Chefarzt mit den Einnahmen aus dem ihm eingeräumten Liquidationsrecht für die gesondert berechenbaren wahlärztlichen Leistungen Arbeitslohn ( BFH 5.10.05, VI R 152/01, BStBl. II 06, 94), wenn die wahlärztlichen Leistungen innerhalb des Dienstverhältnisses erbracht werden (OFD Frankfurt am Main 2.5.13, S 2332 A - 98 - St 211). |
1. Maßgebliche Abgrenzungskriterien
Als Abgrenzungskriterien sind neben den allgemein zu beachtenden Merkmalen v.a. zu würdigen, mit wem der Behandlungsvertrag über die wahlärztlichen Leistungen abgeschlossen wird und wer die Liquidation vornimmt:
- Erfolgen der Abschluss des Behandlungsvertrags und die Liquidation durch das Krankenhaus, handelt es sich um Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PFB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig