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  • · Fachbeitrag · Einkünftequalifikation

    Wahlärztliche Leistungen eines Chefarztes?

    | In der Regel bezieht ein angestellter Chefarzt mit den Einnahmen aus dem ihm eingeräumten Liquidationsrecht für die gesondert berechenbaren wahlärztlichen Leistungen Arbeitslohn ( BFH 5.10.05, VI R 152/01, BStBl. II 06, 94), wenn die wahlärztlichen Leistungen innerhalb des Dienstverhältnisses erbracht werden (OFD Frankfurt am Main 2.5.13, S 2332 A - 98 - St 211). |

     

    1. Maßgebliche Abgrenzungskriterien

    Als Abgrenzungskriterien sind neben den allgemein zu beachtenden Merkmalen v.a. zu würdigen, mit wem der Behandlungsvertrag über die wahlärztlichen Leistungen abgeschlossen wird und wer die Liquidation vornimmt:

     

    • Erfolgen der Abschluss des Behandlungsvertrags und die Liquidation durch das Krankenhaus, handelt es sich um Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit.