· Nachricht · Einnahmen-Überschussrechnung
Umsatzsteuer als Betriebseinnahme
| Bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG sind vereinnahmte und verausgabte Umsatzsteuerbeträge keine durchlaufenden Posten i. S. d. § 4 Abs. 3 S. 2 EStG, sondern in die Gewinnermittlung einzubeziehende Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. (FG Hamburg 10.6.22, 2 K 55/21). |
Der Steuerpflichtige, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelte, hatte nur lediglich die Nettoerlöse erklärt, sondern auch noch eine unzulässige „Rücklage Umsatzsteuer“ für die Differenz zwischen geschuldeter Umsatzsteuer und gezahlten Vorsteuerbeträgen gebildet.
Quelle: ID 48544817