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  • · Nachricht · Erbschaftsteuer

    Steuerbefreiung für Familienheim auch bei langer Erbauseinandersetzung möglich

    | Eine Erbauseinandersetzung kann auch nach mehr als sechs Monaten steuerlich begünstigt sein. Nutzt ein Erbe das Familienheim des Erblassers weiterhin zu Wohnzwecken, bleibt die Erbschaftsteuerbefreiung bestehen ‒ unabhängig davon, wie lange die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft dauert ( BFH 15.5.24, II R 12/21 ). |

     

    Die Erbschaftsteuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim bleibt damit auch bei einer längeren Erbauseinandersetzung wirksam. Entscheidend ist, dass der Erbe das Familienheim weiterhin selbst nutzt und die Übertragung des Eigentums auf ihn im Rahmen der Nachlassteilung von Anfang an vorgesehen war. Damit widerspricht der BFH der Auffassung der Finanzverwaltung, die eine Frist von maximal sechs Monaten für die Auseinandersetzung ansetzt.

    Quelle: ID 50233318