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  • · Nachricht · Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb

    Keine steuerliche Anerkennung als Dienstfahrten selbst bei beruflich veranlassten Zwischenstopps?

    | Auch für die durch berufliche Anlässe unterbrochene Fahrt zwischen Wohnung und Praxis ist nur die Entfernungspauschale zu gewähren. Lediglich für einen für die Hausbesuche eventuell erforderlichen Mehrweg können die tatsächlichen Kfz-Aufwendungen als Betriebsausgaben abgezogen werden ( FG München 6.6.14, 8 K 3322/13, rkr.) |

     

    Klägerin war eine Ärztin, die vor den Sprechzeiten auf dem Weg zur Praxis und nach den Sprechzeiten auf dem Nachhauseweg Hausbesuche bei Patienten durchführte. Sie vertrat die Auffassung, wegen der Hausbesuche müssten ihre Fahrten zwischen Wohnung und Praxis zu steuerlich voll abzugsfähigen Dienstfahrten umqualifiziert werden.

     

    Das FG folgte dem nicht. Auch für die durch berufliche Anlässe unterbrochene Fahrt zwischen Wohnung und Betriebsstätte ist nur die Kilometerpauschale des § 4 Abs. 5 Nr. 6 i.V. mit § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG zu gewähren. Lediglich für einen eventuell erforderlichen Mehrweg können die tatsächlichen Kfz-Aufwendungen als Betriebsausgaben abgezogen werden. Der Charakter der Fahrt zwischen Wohnung und Betriebsstätte ändert sich erst dann, wenn nicht das Aufsuchen der Betriebstätte, sondern andere Gründe für die Fahrt maßgebend waren. Anlässlich dieser Fahrten durchgeführte Hausbesuche ändern den Charakter als Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb nicht. Das Urteil bestätigt eine Tendenz in der bisherigen Rechtsprechung in dem Bereich. So hatte der BFH (22.6.95, IV R 74/94) bereits entschieden, dass Aufwendungen eines Arztes für die Zurücklegung der regulären Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Praxis auch dann nur im Rahmen der Entfernungspauschale abziehbar seien, wenn die Fahrten zur Erledigung von Hausbesuchen unterbrochen werden. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können nicht in steuerlich günstigere Dienstfahrten umqualifiziert werden, in dem Hausbesuche oder andere berufliche Zwischenstopps eingelegt werden.

     

    PRAXISHINWEIS | In diesem Zusammhang ist aber auf eine Entscheidung des FG Münster zu Dreiecksfahrten hinzuweisen. Das Gericht musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob die Entfernungspauschale auch für Fahrten gilt, die ein Steuerberater vor oder nach einem Mandantenbesuch durchführt. Es geht also um die Fahrten Zuhause - Mandant - Betrieb oder Betrieb - Mandant - Zuhause (FG Münster 19.12.12, 11 K 1785/11 F, Rev. BFH VIII R 12/13).

     

    Fahrten zum und vom Mandanten können danach als betriebliche Fahrten mit dem vollen Betriebsausgabeabzug angesetzt werden. Für die an demselben Tag direkt zurückgelegte Strecke zwischen Wohnung und Betrieb bzw. umgekehrt gibt es zusätzlich die volle Entfernungpauschale, da eine Halbierung der Entfernungspauschale keine gesetzliche Grundlage hat. Eine Halbierung der Entfernungspauschale kommt allenfalls in Betracht, wenn die Rückfahrt an einem anderen Tag als die Hinfahrt stattfindet.

     
    Quelle: ID 43072801