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  • · Fachbeitrag · Einspruch einlegen

    Zehn wichtige anhängige Verfahren für Freiberufler

    von RiFG Prof. Dr. Volker Kreft, Dipl.-Finanzwirt, Bielefeld

    | Die FG-Rechtsprechung hat auch 2013 wieder eine Fülle von interessanten Urteilen und Beschlüssen hervorgebracht, die viele Bereiche des materiellen Steuerrechts und des Verfahrensrechts betreffen. Die für die Freiberuflerberatung wichtigsten Entscheidungen haben wir für Sie zusammengestellt und kurz kommentiert. Die entsprechenden Mustereinsprüche sind in den Downloads. |

    1. Arbeitszimmer - Anteilige Aufwendungen für Wohnräume

    Aufwendungen für Wohnräume wie Küche, Bad und Flur in der auch betrieblich genutzten Wohnung sind nicht durch den Betrieb bzw. eine berufliche ?Tätigkeit veranlasst und daher keine Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG. Sie können auch nicht teilweise abgezogen werden (FG Düsseldorf 4.6.13, ?10 K 734/11 E, EFG 13, 1023; Rev. BFH X R 26/13).

     

    PRAXISHINWEIS | Zu dieser Rechtsfrage ist bereits ein Revisionsverfahren beim BFH (VIII R 10/12) anhängig (Vorinstanz: FG Düsseldorf 1.2.12, 7 K 87/11 E, EFG 12, 1830). Die Finanzverwaltung hat sich dieser restriktiven Rechtsprechung des ?FG Düsseldorf angeschlossen (siehe OFD Koblenz 28.11.12, S 2354 A-St 32 2).

     

    Nach Aufgabe der Rechtsprechung zum Aufteilungs- und Abzugsverbot durch den Großen Senat (21.8.09, GrS 1/06) hält das FG Köln hingegen grundsätzlich eine Aufteilung und hälftige Zuordnung der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers, das nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit darstellt und mehr als nur unwesentlich privat genutzt wird, zu den Betriebsausgaben für zulässig (vgl. FG Köln 19.5.11, 10 K 4126/09, EFG 11, 1410, Rev. BFH X R 32/11; FG Köln 15.5.13, 4 K 1384/10, Rev. BFH IX R 20/13). Betroffene Steuerbescheide sind unbedingt offenzuhalten.