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Erschütterung des Anscheinsbeweises für eine private Fahrzeugnutzung
| Bei der Prüfung, ob der für eine private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge streitende Anscheinsbeweis erschüttert ist, müssen sämtliche Umstände berücksichtigt werden. Ein Fahrtenbuch darf nicht von vornherein mit der Begründung außer Betracht gelassen werden, es handele sich um ein nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ( BFH 22.10.24, VIII R 12/21 ). |
Ein Prüfsachverständiger hatte zwei hochpreisige Fahrzeuge (einen BMW und einen Lamborghini) geleast und deren Kosten vollständig als Betriebsausgaben geltend gemacht. Das Finanzamt ging jedoch von einer privaten Nutzung aus und setzte entsprechend niedrigere Betriebsausgaben an. Die Fahrtenbücher wurden aufgrund formeller Mängel nicht anerkannt
Der BFH stellte fest, dass der Anscheinsbeweis für eine private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge durch konkrete Umstände erschüttert werden kann. Dazu gehört z. B. die Verfügbarkeit vergleichbarer Fahrzeuge im Privatvermögen, wobei die Vergleichbarkeit von Fahrzeugen hinsichtlich Status, Gebrauchswert und Prestige entscheidend ist. Ein Fahrtenbuch muss auch nicht ordnungsgemäß sein, um zur Erschütterung des Anscheinsbeweises beizutragen. Es darf daher nicht von vornherein außer Acht gelassen werden, solange es plausibel ist. Das FG hatte dies nicht ausreichend geprüft, weswegen die Sache zurückverwiesen wurde.