· Fachbeitrag · FG-Rechtsprechung kompakt
Wichtige Entscheidungen für die Freiberufler-Beratung
| Auch für das letzte Quartal 2019 haben wir wieder die für die Praxis bedeutsamsten Entscheidungen der Finanzgerichte zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung häufig aufgrund ausstehender Revisions-, Verfassungsgerichts ‒ oder EuGH-Entscheidungen noch nicht abgeschlossen ist, sollten die einzelnen Themen weiter im Auge behalten werden. |
1. Keine Anwendung der Abfärberegelung auf eine Erben-gemeinschaft
Nach § 15 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 EStG gilt in vollem Umfang als Gewerbebetrieb die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer OHG, KG oder einer anderen mitunternehmerischen Personengesellschaft. Zwar werden Erbengemeinschaften einkommensteuerlich auch als Personengesellschaften behandelt, obwohl sie zivilrechtlich keine Personengesellschaften sind. Das FG Köln ist aber der Auffassung, dass die Abfärbetheorie des § 15 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 EStG auf eine an sich nicht im Rahmen eines Gewerbebetriebs stattfindende Vermietung eines Mehrfamilienhauses nicht anwendbar ist, wenn das Grundstück nicht Bestandteil des zum Nachlass gehörenden Betriebs der Betriebsaufspaltung war (FG Köln 18.12.18, 8 K 3086/16, EFG 19, 602; Rev. BFH IV R 5/19).
Werden Mitglieder einer Erbengemeinschaft durch Fortführung eines ererbten Gewerbebetriebs mit Gewinnerzielungsabsicht tätig, so ist darin die konkludente Gründung einer Personengesellschaft zu sehen, die von der Gemeinschaft getrennt zu beurteilen ist. Bei einer Erbengemeinschaft beschränkt sich die gewerbliche Betätigung der Miterben grundsätzlich auf den zum Nachlass gehörenden Betrieb. Dabei kann es sich auch um ein schon innerhalb des Erblassers begründetes Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung handeln.
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