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  • · Fachbeitrag · FG-Rechtsprechung kompakt

    Wichtige Entscheidungen für die Freiberufler-Beratung

    | In diesem Beitrag haben wir wieder die für die Praxis bedeutsamsten Entscheidungen der Finanzgerichte zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung häufig aufgrund ausstehender Revisions-, Verfassungsgerichts- oder EuGH-Entscheidungen noch nicht abgeschlossen ist, sollten die einzelnen Themen weiter im Auge behalten werden. |

    1. Keine gewinnwirksame Auflösung einer § 6b-Rücklage im Wege der Bilanzberichtigung

    Das FG Düsseldorf (3.5.22, 6 K 3388/16 K,F, Urteil; Rev. BFH XI R 17/22) hat entschieden, dass eine zu Unrecht gebildete § 6b-Rücklage keine unrichtig ausgewiesene Bilanzposition darstellt. Die § 6b-Rücklage sei steuerlich Teil des Eigenkapitals. Insofern scheide eine Bilanzberichtigung aus. Die Rücklage müsse unter den Voraussetzungen des § 6b Abs. 3 S. 5 EStG nach Ablauf der Reinvestitionsfrist aufgelöst werden.

     

    Die Klägerin, eine ausländische Kapitalgesellschaft, hatte 2002 inländische Immobilien veräußert und wurde wegen Bestehens einer inländischen Geschäftsleitung als unbeschränkt steuerpflichtig angesehen. Den erzielten Veräußerungsgewinn stellte sie in eine Rücklage nach § 6b EStG ein. Der Körperschaftsteuerbescheid für 2002 wurde bestandskräftig. Bei der Betriebsprüfung für die Jahre 2003 ff. stellte sich heraus, dass die Gesellschaft jedenfalls ab 2003 keine inländische Geschäftsleitung oder Betriebsstätte mehr hatte und deshalb in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig war. Das FA war der Ansicht, schon 2002 habe keine Geschäftsleitung oder Betriebsstätte in Deutschland bestanden, weshalb die Rücklage 2002 zu Unrecht gebildet worden sei. Da 2002 bereits bestandskräftig veranlagt sei, müsse die Rücklage in der ersten noch offenen Bilanz, also im Jahr 2003, aufgelöst werden.