· Nachricht · Finanzamts-„Nummerologie“
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt ab Herbst 2024
| Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird an wirtschaftlich Tätige vergeben. Dies umfasst natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen und Personenvereinigungen. Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern bestehen und damit in ihrer Form der USt-IdNr. entsprechen. Diese Nummer dient der eindeutigen Identifizierung des wirtschaftlichen Bereichs im Gegensatz zum privaten Bereich von wirtschaftlichen Akteuren. Die Vergabe der W-IdNr. beginnt ab Herbst 2024 und wird von der Finanzverwaltung durchgeführt. |
Damit haben Steuerpflichtige also bald bis zu vier steuerlich relevante Nummern:
- Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), die der eindeutigen Zuordnung von Steuerdaten zu einer steuerpflichtigen Person dient;
- die Steuernummer, unter der das FA die Steuerakten führt und die von der Steuer-Identifikationsnummer eigentlich einmal abgelöst werden sollte;
- die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die der eindeutigen Identifizierung gegenüber anderen Unternehmen im EU-Binnenmarkt dient und schließlich
- die Wirtschafts-Identifikationsnummer.
Es lebe die Entbürokratisierung!
Quelle: ID 49913706