· Fachbeitrag · Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Zahlungsverzug führt automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes
| Die freiwillige Arbeitslosenversicherung eines Selbstständigen endet bei Zahlungsverzug automatisch. Die Versicherung muss nicht vorher mahnen oder auf den drohenden Versicherungsausschluss hinweisen. Sie muss das Versicherungsverhältnis auch nicht weiterführen, wenn die rückständigen Beiträge nachgezahlt werden (BSG 30.3.11, B 12 AL 2/09R). |
Eine Selbstständige hatte sich freiwillig versichert und die monatlichen Beiträge bis April 2007 pünktlich bezahlt. Danach stellte sie die Beitragszahlungen ein. Im Beitragsbescheid wies die Versicherung darauf hin, dass bei Zahlungsverzug der Versicherungsschutz verloren gehe. Die Versicherung beendete das Versicherungsverhältnis im September 2007 rückwirkend zu Ende April, weil die Versicherte mit mehr als drei Monatszahlungen im Rückstand war. Auch die spätere Einzahlung der aufgelaufenen Beiträge für Mai bis Oktober änderte daran nichts mehr.
Hinweise zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige:
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