29.01.2013 · Fachbeitrag · Gemeinschaftspraxis
Altgesellschafter lässt sich über die Gewinnverteilung den Kaufpreis auszahlen
| Eine Vereinbarung, wonach der Übertragende eine gewisse Zeit einen gewinnabhängig (= unbestimmt) höheren Gewinnanteil für die im übertragenen Gesellschaftsanteil enthaltenen stillen Reserven erhalten soll, ist nicht als Ratenkauf zu würdigen. Vielmehr verzichten die Parteien auf einen Kaufpreis für die Übertragung der stillen Reserven und der Übertragende erhält im Ausgleich dafür zunächst höhere Gewinnanteile (FG Düsseldorf 11.10.12, 11 K 4736/07, Rev. BFH VIII 47/12).| |
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