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Corona-Prämien für Pflegeberufe sollen stets steuerfrei bleiben
| In der Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (20/1111) verlangt der Bundesrat eine steuerfreie Auszahlung der Corona-Prämie für Pflegeberufe auch dann, wenn diese Sonderzahlungen nicht aufgrund von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen gewährt werden. Unter die Befreiung würde demnach auch eine vom Arbeitgeber aus eigener Initiative gewährte Prämie fallen. |
Der Bundesrat verlangt weiter, die Homeoffice-Pauschale dem Grunde und der Höhe nach insgesamt neu zu regeln statt sie um ein Jahr zu verlängern. Auch nach der Corona-Krise sei damit zu rechnen, dass vermehrt dazu übergegangen werde, Arbeiten am heimischen Arbeitsplatz durchzuführen. Mit der vermehrten Nutzung des Homeoffice könnten die Wege zur Tätigkeitsstätte und zurück vermieden werden. Dem sei aus umwelt- und familienpolitischen Gründen, auch steuerlich Rechnung zu tragen. Auf dieser Basis solle eine dauerhafte Neuregelung erfolgen, die den neuen Formen der Arbeitsausübung gerecht werde und eine unkomplizierte steuerliche Absetzbarkeit von Kosten unabhängig vom Vorliegen eines abgetrennten Arbeitszimmers gewährleiste.
In ihrer Gegenäußerung stimmt die Bundesregierung einem Teil der Vorschläge zu, andere lehnt sie ab. Abgelehnt wird etwa, Arbeitsentgelte rückwirkend von Sozialversicherungsbeiträgen freizustellen und hieraus bereits gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten. Das sei in der Sozialversicherung aus grundsätzlichen Erwägungen nicht möglich.