· Nachricht · Gesetzgebung
E-Health-Gesetz vom Bundestag verabschiedet
| Der Bundestag hat am 3.12.15 das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“, Bundestags-Drs. 18/5293, 18/6012) verabschiedet. |
Das Gesetz zielt insbesondere darauf ab,
- die zügige Einführung nutzbringender Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte zu unterstützen,
- die Telematikinfrastruktur mit ihren Sicherheitsmerkmalen als die zentrale Infrastruktur für eine sichere Kommunikation im Gesundheitswesen zu etablieren und sie für weitere Anwendungen im Gesundheitswesen und für weitere Leistungserbringer zu öffnen,
- die Strukturen der Gesellschaft für Telematik zu verbessern und ihre Kompetenzen zu erweitern,
- die Interoperabilität der informationstechnischen Systeme im Gesundheitswesen zu verbessern und
- telemedizinische Leistungen zu fördern.
Gegenüber dem Gesetzentwurf (Hesse, PFB 15, 212) sind noch weitreichende Änderungen beschlossen worden (vgl. aerzteblatt.de, 4.12.15). Eine Bewertung aus Sicht der niedergelassenen Ärzte findet sich im Blog des PFB Autors RA Philip Christmann: „E-Health-Gesetz am 3.12.2015 beschlossen - was ändert sich für den Arzt?“ (zuletzt aufgerufen am 7.12.15).
Quelle: ID 43764082