· Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Erweiterung des Unfallversicherungsschutz im Homeoffice
| Am 21.5.21 hat der Bundestag das Betriebsrätemodernisierungsgesetz beschlossen. Und zu diesem hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales zwei Tage zuvor noch Änderungsvorschläge eingebracht, die auch Berücksichtigung gefunden haben (BT-Drucksache 19/29819 vom 19.5.21). So soll § 8 SGB VII geändert werden. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert für privat veranlasste Wege im Homeoffice während der Arbeitszeit. Auch der Weg zu/von der Kinderbetreuungseinrichtung soll bei Tätigkeit im Homeoffice nun geschützt werden. |
Mit der Regelung wird eine Versicherungslücke geschlossen, die sich bei Tätigkeiten gezeigt hat, die von zu Hause aus erbracht werden. Schon nach geltendem Recht besteht im Homeoffice und bei sonstiger mobiler Arbeit grundsätzlich gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Der Versicherungsschutz erstreckt sich neben der eigentlichen versicherten Tätigkeit auch auf so genannte Betriebswege, zum Beispiel den Weg zum Drucker in einem anderen Raum. Dies gilt sowohl auf der Unternehmensstätte als auch bei mobiler Arbeit.