· Nachricht · Gewerbesteuer
Die PartG mbB ist nicht kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig
| Das BMF (Schreiben vom 28.10.13, Quelle: NWB) hat gegenüber der Wirtschaftsprüferkammer bestätigt, dass es die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) wie eine Personengesellschaft behandeln wird.|
Die PartG mbB ist eine Personengesellschaft und keine Kapitalgesellschaft. Die beschränkte Haftung bezieht sich bei der PartG mbH nur auf Fehler bei der Berufsausübung. Andere Verbindlichkeiten werden nicht erfasst.
Die Einkünfte der Gesellschaft werden allerdings dann als gewerblich eingestuft, wenn die Abfärbetheorie (§ 15 Abs. 3 EStG) greift. Danach ist eine von einer Personengesellschaft ausgeübte Tätigkeit insgesamt als gewerblich anzusehen, wenn auch nur ein Teil der Tätigkeit gewerblich ausgeführt wird. Ein zweiter Grund dafür, dass die Einkünfte als gewerblich qualifiziert werden, liegt in der Beteiligung berufsfremder Personen. Sie wird allerdings bei der PartGG bereits durch § 1 PartGG ausgeschlossen.