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  • 18.03.2020 · Fachbeitrag · Gewinnermittlung

    Prozesskosten um Ehegatten-Unterhalt als Werbungskosten absetzbar

    | Private Prozesskosten dürfen eigentlich steuerlich nicht abgezogen werden (Ausnahme: wirtschaftliche Existenzbedrohung). Das gilt insbesondere auch im Zusammenhang mit einer Scheidung. Doch aktuell gibt es ein interessantes Urteil des FG Münster (3.12.19, 1 K 494/18 E, Rev. BFH VI R 1/20). Danach können Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts als Werbungskosten – und damit ohne Abzug einer zumutbaren Eigenbelastung – abziehbar sein, wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltsleistungen als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 1a EStG versteuert. |