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  • · Fachbeitrag · Gütertrennung

    Der Verzicht auf ESt-Erstattungen ist schenkungsteuerpflichtig

    von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin

    Der Verzicht eines Ehegatten auf den Ausgleich des Guthabens aus der Zusammenveranlagung zur ESt gegenüber seinem Ehepartner und die Gewährung zinsloser Darlehen sind bei Gütertrennung schenkungsteuerpflichtig (Hessisches FG 29.8.11, 1 K 3381/03, Abruf-Nr. 114092, Rev. BFH II R 64/11).

    Sachverhalt

    Die Klägerin K und deren Ehemann E, mit dem sie in Gütertrennung lebte, wurden zusammen zur ESt veranlagt. Das FA leistete über mehrere Jahre die festgesetzten Steuererstattungen gemäß den Angaben der Eheleute auf ein Bankkonto der K. Darüber hinaus hat E der K über mehrere Jahre Darlehen gewährt, ohne dass Vereinbarungen zur Laufzeit, Tilgung und Verzinsung getroffen wurden. Das FA wertete die Steuererstattungen an K und den Zinsvorteil aus den Darlehen als schenkungsteuerbar.

     

    Anmerkungen

    Die Klage ist unbegründet. Eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG setzt voraus, dass die Leistung zu einer Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden führt und die Zuwendung unentgeltlich ist. An einer Bereicherung des Empfängers fehlt es, wenn dieser zivilrechtlich zur Rückgewähr verpflichtet ist (BFH 25.1.01, II R 39/98, BFH/NV 01, 908).