· Fachbeitrag · Schenkungsteuer
Eheliche Zuwendungen im Fokus der Betriebsprüfung
von Dr. Stephan Peters, Warendorf
| Außenprüfungen sind gemäß § 193 Abs. 1 AO zulässig bei Steuerpflichtigen, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten, die freiberuflich tätig sind, und bei Steuerpflichtigen, bei denen die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 ‒ 7 EStG (Überschusseinkünfte) mehr als 500.000 EUR im Kalenderjahr beträgt. |
1. Hintergrund
Die Außenprüfung dient der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen (§ 194 Abs. 1 S. 1 AO). Sie kann gemäß § 194 Abs. 1 S. 1 AO
- eine oder mehrere Steuerarten,
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