Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Häusliches Arbeitszimmer

    Nutzung einer angemieteten Wohnung im selben Haus als Büro

    | Eine separat angemietete Wohnung, die vollständig für berufliche Zwecke genutzt wird und im selben Mehrfamilienhaus liegt, in dem sich auch die Privatwohnung befindet, ist kein häusliches, sondern ein außerhäusliches Arbeitszimmer, wenn es an einer Einbindung in die häusliche Sphäre fehlt (BFH 8.10.20, VIII B 59/20). Die Arbeitszimmerkosten sind damit in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar, sofern die Nutzung des Zimmers beruflich erforderlich ist. |

     

    Ein Freiberufler nutzte im selben Mehrfamilienhaus die Dachgeschoss-Wohnung vollständig als Büro. In dem komplett ausgebauten Dachgeschoss befanden sich u.a. ein Büroraum mit vier Schreibtischarbeitsplätzen und ein Raum für y„Messtechnik“, der als Lager für Strommessgeräte diente, die zur Vorbereitung von Seminar- und Schulungsinhalten sowie in den Schulungen bzw. Seminaren zu Präsentationszwecken verwendet wurden.

     

    Für das Gericht war entscheidend, dass die „Büro-Wohnung“ auf einer anderen Etage als die Privatwohnung lag. Der Beschluss wäre anders ausgefallen, wenn die „Büro-Wohnung“ an die Privatwohnung unmittelbar angegrenzt oder der Privatwohnung auf derselben Etage direkt gegenüber gelegen hätte.

     

    von StB Christian Herold, Herten, www.herold-steuerrat.de

    Quelle: ID 47104110