21.10.2019 · Fachbeitrag · Integrierte Versorgung
Medikamentenabgabe durch Ärzte einer BAG ist gewerblich
| Das FG Düsseldorf (1.2.19, 3 K 3295/15) hatte entschieden, dass die Abgabe von Arzneimitteln bei der integrierten Versorgung durch eine BAG zur gewerblichen Infizierung der gesamten Einkünfte der Praxis führt. Steuerlich ist das nichts Neues, die Argumente für die gewerbliche Umqualifizierung sind bekannt. Neu ist, dass die Entscheidung zur integrierten Versorgung gemäß § 140 ff SGB V ergangen ist. Das war zwar in der Praxis befürchtet worden, aber – soweit ersichtlich – bisher nicht entschieden. |
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