13.03.2014 · Fachbeitrag · Investitionsabzugsbetrag
Ein-Prozent-Regelung spricht gegen die betriebliche Pkw-Nutzung
| Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG kommt nur in Betracht, wenn das Wirtschaftsgut ausschließlich oder fast ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird. Mit der Anwendung der Ein-Prozent-Regelung allein kann die fast ausschließliche betriebliche Nutzung nicht nachgewiesen werden (FG Sachsen-Anhalt 12.6.13, 2 K 1191/12). |
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