· Nachricht · Investitionsabzugsbetrag
Maßgebliche Gewinngrenze des § 7g EStG bei Einbringung eines Teilbetriebs zu Buchwerten
| Wird ein Teilbetrieb zu Buchwerten in eine neu gegründete Gesellschaft eingebracht, ist von einer unveränderten Betriebsfortführung auszugehen. Es handelt sich nicht um eine Neugründung, die eine Förderung durch einen neu gebildeten Investitionsabzugsbetrag unabhängig von dem Gewinn des vorangegangenen Betriebs rechtfertigen würde. Der anteilige Gewinn oder Verlust des Rechtsvorgängers und derjenige des Rechtsnachfolgers sind für die Prüfung der Gewinngrenze zusammenzufassen (FG Niedersachsen 30.7.15, 14 K 111/14). |
Betroffen sind alle Fälle der Einbringung eines Betriebs/Teilbetriebs zu Buchwerten (§ 24 UmwStG), in denen ein Gesellschafter in dem neuen Betrieb einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen will. Unter Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung ist hier wie im Falle des § 6 Abs. 3 EStG von einer unveränderten Betriebsfortführung auszugehen (vgl. auch BFH 29.3.11, VIII R 28/08, BStBl II 14, 299). Die Inanspruchnahme ist deshalb maßgeblich davon abhängig, ob die Gewinngrenze unter Einbeziehung des Gewinns des Vorgängerbetriebs überschritten ist.