· Nachricht · Investitionszulage
Investitionsförderung in den neuen Bundesländern läuft Ende 2013 aus
| Die Investitionszulage für betriebliche Erstinvestitionen in den „neuen“ Bundesländern und in Ostberlin wird 2014 nicht mehr gewährt. Es stellt sich daher die Frage, wie mit im Jahr 2013 noch nicht abgeschlossenen Investitionen zu verfahren ist. |
Die Investitionszulage ist für Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe, der produktionsnahen Dienstleistungen ( z.B. Bautischlereien und -schlossereien, Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung oder Unternehmen der Marktforschung) und des Beherbergungsgewerbes (z.B. Hotels, Pensionen, Ferienheime), die in den neuen Ländern investieren. Die Zulage wird mit der Steuererklärung zusammen beantragt. Die Förderung von Erstinvestitionen im Jahre 2013 beträgt 2,5 % der Investitionssumme (für kleine und mittlere Unternehmen 5 %).
Im Einzelnen gilt nun:
- (Erst-)Investitionsvorhaben, die vor dem 31.12.13 beendet werden, werden im vollen Umfang gefördert.
- Beispiel 1: Eine Maschine wird im November 2013 geliefert und Anfang 2014 bezahlt. Die Anschaffungskosten sind 2013 begünstigt.
- Investitionsvorhaben, die zwar vor dem 1.1.14 begonnen, aber nach dem 31.12.13 beendet werden, sind förderfähig, soweit vor dem 1.1.14 Teilherstellungskosten anfallen bzw. Teillieferungen erfolgen. Anzahlungen reichen nicht.
- Beispiel 2: Ein Betriebsgebäude wird im Zeitraum von Mai 2013 bis März 2014 errichtet. Nur die bis zum 31.12.13 entstandenen Teilherstellungskosten sind begünstigt, die 2014 anfallenden Kosten jedoch nicht.
- Beispiel 3: Die Maschine wird 2013 angezahlt und Januar 2014 geliefert. Die Anschaffungskosten sind nicht begünstigt.
- Eine Besonderheit ist für Investitionen zu beachten, die vor 2013 begonnen wurden, da die Fördersätze mehrfach abgesenkt wurden: Für in 2013 begonnene Investitionsvorhaben beträgt der Fördersatz für Großunternehmen 2,5 % (2012: 5 %) und für kleine und mittlere Unternehmen 5 % (2012: 10 %). Auch hier sind nur bis zum 31.12.13 anfallende Teillieferungen und Teilherstellungskosten förderfähig.
- Beispiel 4: 2012 wurde eine Anlage gebaut und 2013 durch eine zweite erweitert. Es handelt sich um zwei Investitionsvorhaben, die mit den für die jeweiligen Jahre geltenden Sätzen gefördert werden.
Betroffene Unternehmen sollten daher prüfen, inwieweit der Abschluss laufender Vorhaben beschleunigt werden kann.