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  • 28.01.2019 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn bei einer Krankenzusatzversicherung über den Arbeitgeber

    | Ob Bar- oder Sachlohn vorliegt, ist für die 44-EUR-Freigrenze (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG) wichtig, nach der Sachbezüge bis 44 EUR im Kalendermonat steuerfrei sind. Für die Abgrenzung ist der Rechtsgrund laut Arbeitsvertrag entscheidend. Entsprechend ist der Krankenversicherungsschutz i. H. der Arbeitgeberbeiträge Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags ausschließlich Versicherungsschutz, nicht aber eine Geldzahlung verlangen kann. Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer mit einem vom Arbeitgeber benannten Unternehmen einen Versicherungsvertrag schließt, handelt es sich um Barlohn. |