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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Gutschein als Sachbezug ‒ BMF schafft Klarheit

    von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation) Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Zur Mitarbeitermotivation werden von Ärzten und Freiberuflern oft Gutscheine ausgegeben. Der Vorteil: Es kann sich um einen steuerbegünstigten Sachbezug handeln. Doch wann genau Gutscheine und Geldkarten unter dieses Privileg fallen, war jüngst in der täglichen Beratungspraxis strittig. Nun schafft das BMF Klarheit und bietet eine praxistaugliche Übergangsregelung. Handlungsbedarf besteht spätestens zum Jahreswechsel. |

    1. Steuerbegünstigte Gutscheine und Geldkarten

    Gutscheine und Geldkarten sind nach § 8 Abs. 2 S. 11 EStG als Sachbezug privilegiert und unterliegen weder der Besteuerung noch den Sozialversicherungen, wenn sie seit dem 1.1.20

    • ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen,