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  • · Fachbeitrag · Musterfall

    Auslagerung der freiberuflichen Tätigkeit in eine GmbH unter Zurückbehaltung der Immobilie

    von Prof. Dr. Alexander Kratzsch, Bünde

    | Bei Einzelunternehmen mit einer Betriebsimmobilie im Betriebsvermögen besteht oft der Wunsch, den operativen Betrieb in eine GmbH auszulagern, die Immobilie aber zurückzubehalten. Das ist z. B. der Fall, wenn ein Freiberufler bisher als Einzelunternehmer in eigenen Räumen tätig war, nun aber seine Leistungen über eine GmbH oder eine GmbH & Co. KG anbieten möchte — möglichst stillen Reserven aufzudecken. Drei Gestaltungen bieten sich hier an, die näher beleuchtet werden sollen: 1. Begründung einer Betriebsaufspaltung, 2. Ausgliederung in eine GmbH & Co. KG, 3. Verpachtung. |

    1. Begründung einer Betriebsaufspaltung

    Zunächst werden die Konsequenzen der Begründung einer echten bzw. unechten Betriebsaufspaltung dargestellt. Die Besonderheiten (Nutzung von § 6b EStG, Berücksichtigung von Verbindlichkeiten und Behandlung des Geschäftswerts) werden unter 1.3 beschrieben.

     

    1.1 Echte Betriebsaufspaltung

    Ein zunächst einheitlich unter einer Rechtsform geführtes Unternehmen ‒ z. B. Einzelunternehmen ‒ wird so aufgeteilt, dass ein Besitzunternehmen (weiterhin in der Rechtsform als Einzelunternehmen) und ein Betriebsunternehmen (in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft) entstehen.