· Fachbeitrag · Nachbesetzung
Nachrang von Investoren-MVZ in der Nachbesetzung auch bei reaktivierten Planungsbereichen
von RA und FA für Medizinrecht Dr. Tobias Scholl-Eickmann, Kanzlei am Ärztehaus, Münster, Dortmund, Hagen, Köln, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
| Bei der Auswahl eines Praxisnachfolgers durch den Zulassungsausschuss ist die Bewerbung eines MVZ nachrangig zu berücksichtigen, wenn die Mehrheit der Geschäftsanteile und der Stimmrechte nicht bei Ärzten liegt, die in dem MVZ als Vertragsärzte tätig sind. Dieser in § 103 Abs. 4c S. 3 SGB V niedergelegte Nachrang gilt nicht nur dann, wenn eine Zulassung in einem gesperrten Planungsbereich zur Nachbesetzung ausgeschrieben wurde, sondern auch dann, wenn sich in einem (teil-)entsperrten, reaktivierten Planungsbereich mehrere Bewerber um eine Zulassung bewerben (LSG München 14.9.22, L 12 KA 35/21, Rev. BSG B 6 KA 26/22 R). |
1. Sachverhalt
Im Rahmen einer Reaktivierung wurde in einem Planungsbereich in Bayern eine Zulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag in der Rheumatologie ausgeschrieben. Auf diese Ausschreibung gab es Bewerbungen durch die Rheumatologen A und B sowie durch das später klagende MVZ, welches den hälftigen Versorgungsauftrag mit einem angestellten Arzt besetzen wollte.
Das MVZ wurde ursprünglich im Jahr 2004 als ärztliches MVZ gegründet. 2019 veräußerten die Ärzte das MVZ an die „H-GmbH MVZ K Stadt Allgäu“. An der „H-GmbH MVZ K Stadt Allgäu“ wiederum wurde in der Folge weit überwiegend die H-GmbH beteiligt. Diese H-GmbH ist als Erbringerin nichtärztlicher Dialyseleistungen zur Gründung von MVZ berechtigt. Alleiniger Gesellschafter der H-GmbH wiederum war einer der beiden Ärzte, der H1, der auch weiter als angestellter Arzt in dem MVZ tätig und dessen ärztlicher Leiter war. Vereinfacht war somit an der Trägergesellschaft des MVZ weit überwiegend die H-GmbH beteiligt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PFB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig