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  • · Nachricht · Neugründung/Betriebseröffnung

    Jetzt bei Betriebseröffnung elektronische Anmeldung erforderlich

    | Wer ab dem 1.1.21 einen land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieb eröffnet oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, muss die Auskünfte, die bisher mit dem Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ abgefragt wurden, nun unaufgefordert elektronisch innerhalb eines Monats dem FA übermitteln. Das folgt aus § 138 Abs. 1b AO (geändert durch das „Dritte Bürokratieentlastungsgesetz“ vom 22.11.19), der zwar bereits zum 1.1.20 in Kraft trat, jedoch erst ab dem 1.1.21 anzuwenden war (BMF 4.12.20, IV A 5 -O 1561/19/10003). Der Fragebogen sowie weitere Informationen zur Übermittlung stehen im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ (www.elster.de) bereit. |

     

    Es gibt allerdings eine Härtefallregelung: Danach kann das Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle verzichten. In diesem Fall sind die Auskünfte nach amtlich vorgeschriebenem (Papier-) Vordruck abzugeben (§ 138 Abs. 1b S. 3 AO).

     

    von StB Christian Herold, Herten, www.herold-steuerrat.de

    Quelle: ID 47104111