· Nachricht · Nießbrauchsberechtigter als Mitunternehmer
Unterliegt die Zahlung für den Verzicht auf einen Nießbrauch der Einkommensteuer?
| Der entgeltliche Verzicht auf den Nießbrauch an einer Kommanditbeteiligung führt, wenn der Nießbrauchberechtigte als Mitunternehmer anzusehen ist, zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, die der Einkommensteuer unterliegen (FG Baden-Württemberg 21.9.23, 12 K 2281/21). |
Vorliegend hatte das Gericht eine besonders stark ausgeprägte Mitunternehmerinitiative und ausreichendes Mitunternehmerrisiko des (Vorbehalts-)Nießbrauchberechtigten bejaht. Der Nießbrauchberechtigte hatte sich bei der Übertragung der Gesellschaftsbeteiligung sämtliche Stimmrechte und Verwaltungsrechte aus der KG-Beteiligung vorbehalten, wodurch er bis zum Verzicht auf den Nießbrauch die Möglichkeit hatte, sämtliche Gesellschafterbeschlüsse zu blockieren.
Das Gericht ließ es dahinstehen, ob ‒ ausgehend von dem Grundsatz, dass an einem Gesellschaftsanteil nur eine einzige Mitunternehmerstellung begründet werden kann (so wohl BFH 19.7.18, IV R 10/17) ‒ lediglich der Nießbrauchberechtigte als Mitunternehmer der KG anzusehen ist oder ob er und der Gesellschafter gemeinsam und nebeneinander mitunternehmerische Einkünfte i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG hatten erzielen können.