· Fachbeitrag · Oktober 2014
Ausgewählte Online-Nachrichten auf einen Blick
| Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist - jeweils nur kurz angerissen - eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf pfb.iww.de . |
- Einkommensteuer - Rücklagenbildung bei der Einnahmen-Überschussrechnung: Das Wahlrecht zur Bildung einer Rücklage wird im Rahmen der Gewinnermittlung, nämlich durch den Ansatz einer Betriebsausgabe in der Einnahmen-Überschussrechnung, ausgeübt. Für die ordnungsgemäße Ausübung des Wahlrechts kommt es nach dem Gesetzeswortlaut nicht darauf an, ob die Gewinnermittlung zusammen mit der Einkommensteuererklärung oder der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung eingereicht worden ist (BFH 11.6.14, IV B 46/13, Nachricht vom 9.9.14).
- Vorsteuer - Umbauleistungen einer Apothekerin für eine Arztpraxis als unentgeltliche Wertabgabe: Eine Apothekerin ist soweit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, als sie die Gegenstände (Praxiseinrichtung etc.) und Umbauleistungen (Deckendurchbruch, Treppe etc.) nicht für ihre Apotheke, sondern für ihre Mieterin, eine Arztpraxis, bezogen hat. Denn beabsichtigt der Unternehmer bereits bei Leistungsbezug, die bezogene Leistung ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Wertabgabe i.S. von § 3 Abs. 1 b und Abs. 9 a UStG zu verwenden, ist er auch dann nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er mit dieser Entnahme mittelbar Ziele verfolgt, die ihn nach seiner wirtschaftlichen Gesamttätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigen würden (FG Düsseldorf 23.5.14, 1 K 1552/13 U; Nachricht vom 5.9.14).
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