· Nachricht · Option zur Umsatzsteuer
Auch die Nebenkosten fallen unter die Umsatzsteuer
| Hat der Vermieter einer Gewerbeimmobilie zur Umsatzbesteuerung optiert und haben die Parteien hinsichtlich der monatlichen Grundmiete vereinbart, dass diese zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu leisten ist, so ist eine tatrichterliche Vertragsauslegung, wonach auch die umlagefähigen Nebenkosten zuzüglich Umsatzsteuer zu leisten sind, revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (BGH 30.9.20, XII ZR 6/20). |
Vermieter von Gewerbeimmobilien optieren oftmals zur Umsatzsteuer, das heißt, sie überlassen die Räumlichkeiten zu einer „Nettomiete zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer“. Die vom Mieter gezahlte Umsatzsteuer müssen sie natürlich ans FA abführen, dürfen ihrerseits aber die Vorsteuer aus den Herstellungskosten und laufenden Aufwendungen abziehen. Voraussetzung für eine Option ist unter anderem, dass der Mieter selbst vorsteuerabzugsberechtigt ist, also seinerseits umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt.