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Diktatkassetten als Fahrtenbuch?
| Ein auf der Grundlage von Diktatkassetten und Excel-Tabellen geführtes Fahrtenbuch ist nicht ordnungsgemäß ( FG Köln 18.6.15, 10 K 33/15, Rev. zugelassen). |
Der Arbeitnehmer, ein angestellter Steuerberater, sprach die für ein Fahrtenbuch notwendigen Angaben auf Diktatkassetten. Die Angaben wurden in Excel-Listen, die am Jahresende gebunden wurden, erfasst. Kassetten und Listen wurden aufbewahrt. Das FA erkannte das Fahrtenbuch nicht an und ermittelte den geldwerten Vorteil nach der 1-%-Regelung - zu Recht, so das FG; denn das Fahrtenbuch war nicht ordnungsgemäß. Die heutigen technischen Möglichkeiten erlaubten es, unbemerkt Magnetbänder zu verändern. Außerdem sei nicht mit vertretbarem Aufwand nachprüfbar, ob die Kassetten auch vollständig in die Listen übernommen wurden.
Das FG ließ die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zu, um die Frage zu klären, welche Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch mit Blick auf die technische Entwicklung der letzten Jahre zu stellen sind.
Weiterführende Hinweise
- Praxis-Kfz - Das ordnungsgemäße Fahrtenbuch (Kuhnert, PFB-Nachricht vom 31.7.13)
- Betriebsvermögen: Gehört der Pkw wirklich in das gewillkürte Betriebsvermögen einer Arztpraxis? (Himmelsbach, PFB 12, 32)
- Der Arzt und sein Auto (Michels/Baldner, PFB 11, 35)
- Neues Anwendungsschreiben zur Privatnutzung von betrieblichen Kfz (Kreft, PFB 10, 128)