· Nachricht · Praxis-Pkw
Kein Steuervorteil mehr durch Leasing-Sonderzahlung und Kostendeckelung bei der 1 %-Methode
| Es ist nicht zu beanstanden, dass bei Anwendung der Billigkeitsregelung zur Kostendeckelung im Schreiben des BMF (18.11.09, BStBl I 09, 1326, Rz. 18) für Zwecke der Berechnung der Gesamtkosten eines genutzten Leasingfahrzeugs eine bei Vertragsschluss geleistete Leasing-Sonderzahlung auch dann periodengerecht auf die einzelnen Jahre des Leasingzeitraums verteilt wird, wenn der Steuerpflichtige seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelt (BFH 17.5.22, VIII R 26/20). |
Die Entscheidung bedeutet das Aus für ein Steuersparmodell, bei dem durch eine hohe Leasing-Sonderzahlung verbunden mit der Kostendeckelung die zu versteuernde private Kfz-Nutzung reduziert wird.
Quelle: ID 48548631