24.11.2022 · Fachbeitrag · Praxisimmobilie
Neue Grundsatzentscheidung des BFH zum § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG
| Infolge einer Praxisaufgabe kommt es bei Freiberuflern oft zu einer Überführung der Praxisimmobilie in das Privatvermögen. Wird die Immobilie dann renoviert, sodass sich diese als Wohnung vermieten lässt, sollen die Renovierungskosten möglichst schnell von der Steuer abgesetzt werden. Bisher verwehrte das FA jedoch oft einen sofortigen Abzug mit Verweis auf § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. Es gestattete lediglich einen Abzug über die folgenden 50 Jahre. Doch damit ist nach einer neuen Grundsatzentscheidung des BFH Schluss (BFH 3.5.22, IX R 7/21). |
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