08.02.2013 · Fachbeitrag · Praxisnachfolge
Ausbildungskosten des Sohnes als Sonderbetriebsausgaben?
| Aufwendungen eines Facharztes für die Facharztausbildung seines Sohnes, der als Nachfolger unentgeltlich in eine Gemeinschaftspraxis eintreten soll, sind keine Sonderbetriebsausgaben, wenn eine solche Ausbildung einem fremden Dritten nicht gewährt worden wäre. Die Aufwendungen kommen auch nicht als Sonderbetriebsausgaben des Sohnes in Betracht, wenn dieser während der Ausbildung noch nicht Gesellschafter war (BFH 6.11.12, VIII R 49/10). |
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