· Fachbeitrag · Scheinselbstständigkeit
Keine Honorarärzte mehr auf Rettungswägen?
| Das BSG (15.7.15, B 12 R 19/15 B) hat eine Entscheidung das LSG Mecklenburg-Vorpommern (28.4.15, L 7 R 60/12) bestätigt. Danach ist ein Arzt, der auf Basis einer „Honorarvereinbarung“ Notarztdienste im Rettungsdienst versieht, ein Arbeitnehmer. I
Vor allem im ländlichen Bereich fahren häufig Honorarärze auf Rettungswagen mit. Das ist künftig nicht mehr zulässig. Die Ärzte müssten sozialversicherungspflichtig angestellt werden.
Quelle: ID 44257330