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  • · Fachbeitrag · Scheinselbstständigkeit

    Keine Honorarärzte mehr auf Rettungswägen?

    | Das BSG (15.7.15, B 12 R 19/15 B) hat eine Entscheidung das LSG Mecklenburg-Vorpommern (28.4.15, L 7 R 60/12) bestätigt. Danach ist ein Arzt, der auf Basis einer „Honorarvereinbarung“ Notarztdienste im Rettungsdienst versieht, ein Arbeitnehmer. I

     

    Vor allem im ländlichen Bereich fahren häufig Honorarärze auf Rettungswagen mit. Das ist künftig nicht mehr zulässig. Die Ärzte müssten sozialversicherungspflichtig angestellt werden.

    Quelle: ID 44257330