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  • · Nachricht · Sozialversicherung

    Entwurf einer Künstlersozialabgabe-Verordnung 2016 vorgelegt

    | Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe im Jahr 2016 soll, wie schon in den beiden Jahren davor, 5,2 % betragen. |

     

    Die Künstlersozialabgabe stellt den „Arbeitgeberanteil“ dar, der von allen Unternehmen erhoben wird, die nicht nur gelegentlich Werke oder Leistungen selbständiger Künstler oder Publizisten verwerten (Verlage, Theater, Galerien, Werbeagenturen usw.).

     

    Weiterführende Hinweise

    • Künstlersozialversicherung - Die Künstlersozialversicherung im Spannungsfeld der Interessen von Künstlern und Unternehmern (Reinke, PFB 15, 199)
    • Künstlersozialabgabe - Betriebsprüfung und Künstlersozialabgabe (Reinke, PFB 10, 87)
    • Künstlerbesteuerung - Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (Reinke, PFB 10, 148)
    Quelle: ID 43538117