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  • 27.01.2025 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    LSG präzisiert Kriterien der Sozialversicherungspflicht von Hörfunkreportern

    | Das LSG Niedersachsen-Bremen (24.10.24, L 12 BA 9/23) entschied, dass eine Sozialversicherungspflicht dann vorliegt, wenn der Reporter im Rahmen im Voraus vereinbarter, pauschal vergüteter Dienste mit festgelegten Arbeitszeiten arbeitet – auch wenn die Tätigkeit einen hohen kreativen Anteil hat. In solchen Fällen liege ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor. Anders verhält es sich jedoch bei klar abgegrenzten Werken wie spezifischen Hörfunkbeiträgen, die im Rahmen eines Werkvertrags erbracht werden. |