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  • · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    Notärzte im Bereich der Luftrettung

    | Honorarnotärzte im Bereich der Luftrettung, die an der notärztlichen Versorgung im Luftrettungsdienst teilnehmen und im Rahmen dessen in einem Dienstplan eingeteilt sind und mit dem Hubschrauberpersonal (Pilot und Rettungsassistent) arbeitsteilig zusammenwirken, üben eine abhängige Beschäftigung aus (LSG Baden-Württemberg 16.10.20, L 4 BA 732/19, Urteil). |

     

    Bemerkenswerterweise hatte das SG Stuttgart hierin noch eine selbstständige Tätigkeit gesehen. Jedoch hob das LSG die Entscheidung der Vorinstanz auf. Für das LSG waren insbesondere die arbeitsteilige Organisation der Einsätze und die innerdienstliche Weisungsgebundenheit entscheidend.

    Quelle: ID 47102857