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  • 07.07.2017 · Nachricht · Sozialversicherungsrecht

    Bereitschaftsärzte im Nachtdienst können freie Mitarbeiter sein

    | Bereitschaftsärzte im Nachtdienst können in einer Klinik selbstständig tätig sein, obwohl sie dieselbe Arbeit ausüben wie die angestellten Klinikärzte (LSG Stuttgart 23.5.17, L 11 R 771/15). |