· Fachbeitrag · Sozialversicherungsrecht
Das Aus für Honorarärzte, Honorarpflegefachkräfte, Honorar-Röntgenassistenten
von RA Dietmar Sedlaczek, FAfSteuerR, FAfMedizinR, Berlin, www.sps-steuerrecht.de
| In einem wahren Entscheidungsmarathon hat das BSG am 4.6.19 und am 7.6.19 sechzehn Revisionsverfahren zu Honorarärzten und Honorarpflegefachkräften terminiert und viele davon entschieden. Einige haben sich durch Vergleich oder Rücknahme der Revision erledigt. Das führende Verfahren ist BSG (4.6.19, B 12 R 11/18 R). Ein weiteres Verfahren wegen einer Röntgenassistentin musste wegen Terminschwierigkeiten verlegt werden. Das Ergebnis: Honorar-Kräfte in stationären Pflegeeinrichtungen und Kliniken sind typischerweise nicht selbstständig tätig und damit grundsätzlich sozialversicherungspflichtig in allen vier Zweigen in der Sozialversicherung. |
1. Sachverhalt
Zur Vorbereitung hatte das BSG Umfragen und Anhörung von Verbänden und Kostenträgern durchgeführt. Es hat Daten zur Arbeitsmarktsituation von Honorarärzten, medizinisch-technischen Röntgenfachkräften und Pflegefachkräften erhoben, zum Umfang des Fachkräftemangels und nach etwaigen Belegen für die Zusammenhänge zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Fachkräftemangel gefragt. Der Bundesverband der Honorarärzte, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Marburger Bund, der Deutsche Pflegerat e.V. und der Spitzenverband der Deutschen Krankenversicherung sowie weitere Berufsverbände und Kostenträger wurden befragt.
2. Anmerkungen
Die Entscheidungsgründe waren bis zur Drucklegung des Beitrags noch nicht veröffentlicht. Aufgrund der Pressemitteilungen und den dort enthaltenen, wesentlichen Gründen kann man aber festhalten, dass an der bisher bekannten Rechtsauffassung des BSG, der von ihm niedergelegten Prüfungsreihenfolge und an der Gewichtung der Argumente festgehalten wird.
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