· Nachricht · Sozialversicherungsrecht
Pflegefachkraft arbeitet im Pflegeheim nicht als Selbstständiger
| Eine Pflegefachkraft in einem Pflegeheim ist regelmäßig abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig ( LSG Hessen 16.5.17, L 1 KR 551/16 ). |
Der Pfleger trug kein Unternehmerrisiko (feste, nicht erfolgsabhängige Vergütung) und war weisungsgebunden und in die Arbeitsorganisation des Heims eingegliedert:
- der Wohnbereichsleitung untergeordnet,
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